Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 15.05.2018 VII R 14/17, StuB 19/2018 S. 712

Keine unbillige Härte bei Verpflichtung eines Unternehmers zur elektronischen Übermittlung seiner Bilanz und GuV

(1) Eine unbillige Härte i. S. der § 5b Abs. 2 Satz 1 EStG und § 150 Abs. 8 AO ergibt sich nicht durch ein behauptetes Ausspähungsrisiko, auch wenn der Stpfl. ein sicherheitsrelevantes Unternehmen betreibt. (2) Das Merkmal der unbilligen Härte ist ein im gerichtlichen Verfahren überprüfbarer Rechtsbegriff (Fortführung der BFH-Rechtsprechung, Beschluss des Großen Senats des NWB OAAAG-37082, BStBl 2017 II S. 393 = Kurzinfo StuB 2017 S. 161 NWB GAAAG-37922). (3) Wenn weder eine wirtschaftliche noch eine persönliche Unzumutbarkeit vorliegt, kann aus anderen Gründen eine unbillige Härte gegeben sein (Bezug: § 5b Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 EStG; § 150 Abs. 8 AO).

Praxishinweise

(1) Im Urteilsfall reichte eine GmbH, die sicherungstechnische Einrichtungen herstellt und vertreibt, nach Androhung eines Z...