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Steuererlass aus Billigkeitsgründen nach dem sog. Sanierungserlass des BMF
Mit dem unter den Voraussetzungen des (BStBl 2003 I S. 240; ergänzt durch das , BStBl 2010 I S. 18; sog. Sanierungserlass) vorgesehenen Billigkeitserlass der auf einen Sanierungsgewinn entfallenden Steuer verstößt das BMF gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (Bezug: § 85, § 163, § 227 AO; § 3 Nr. 66 EStG a. F.; § 4, § 5 Abs. 1 EStG; § 11 Abs. 4, § 60 Abs. 3, § 102 FGO).
Bis letztmals zum Veranlagungszeitraum 1997 war die Steuerbefreiung für Sanierungsgewinne gesetzlich in § 3 Nr. 66 EStG geregelt. Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass auch nach Aufhebung von § 3 Nr. 66 EStG a. F. die Möglichkeit steuerfreier Sanierungsgewinne nicht entfallen ist, sondern Sanierungsgewinne weiter im Billigkeitsweg nach den §§ 163, 227 AO steuerfrei gestellt werden kö...BStBl 2015 II S. 696