Non-going concern …
... Was nun?
Wird die Fortführungsannahme im Einzelfall aufgegeben, was auch als non-going concern oder break-up bezeichnet wird, stellt sich die Frage nach den Folgen für den Abschluss. Konkrete gesetzliche Regelungen existieren hierzu kaum. Einzig die Bewertung von Anlagegegenständen nach den Regelungen für Umlaufvermögen wird für den Fall der Veräußerungsabsicht innerhalb eines übersehbaren Zeitraums vorgegeben. Über die Folgerungen in Bilanz und GuV hinaus sind Auswirkungen auf den Anhang und zudem auf den Lagebericht zu beachten. Im Lagebericht können Wirtschaftsbericht, Risikobericht sowie Nachtrags- und Prognosebericht betroffen sein. Mujkanovic beschäftigt sich in einem Fallbeispiel mit der Aufgabe der Fortführungsannahme.
Wirtschaftliches Eigentum bei Mitunternehmeranteilen
Der Zeitpunkt, ab dem der Mitunternehmeranteil steuerlich dem Anteilerwerber zuzurechnen ist, hat in erster Linie Auswirkungen auf den Zeitpunkt des Entstehens und der Höhe des Veräußerungsgewinns. Der Veräußerungsstichtag bildet die Trennlinie, ab dem die laufenden Einkünfte dem neuen Gesellschafter steuerlich zuzurechnen sind. Aufgrund des steuerlichen Transparenzprinzips hat dieser die Einkünfte ab diesem Stichtag unabhängig von tatsächlichen Liquiditätszuflüssen auf seiner persönlichen Ebene zu versteuern. Der Übertragungsstichtag spielt ferner bei der Ermittlung des steuerlichen Kapitalkontos des Veräußerers und bei der Ermittlung des Werts der Gegenleistung in Form von Sachleistungen oder Fremdwährungen eine Rolle und wirkt damit mittelbar auf die Höhe des steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns. Hoheisel behandelt die Entscheidung des .
Gesundheitsförderung für Arbeitnehmer
Vor dem Hintergrund des sich verschärfenden Kampfes um Fachmitarbeiter ist es für Arbeitgeber zunehmend wichtig, die Attraktivität des eigenen Unternehmens für Fachkräfte zu erhöhen und einen Beitrag zur Erhaltung der Gesundheit von Arbeitnehmern zu leisten. Maßnahmen zur Gesundheitsförderung gewinnen seit Jahren an Bedeutung. Im Rahmen eines betrieblichen Gesundheitsmanagementsystems sind viele Gestaltungen denkbar und zulässig. Eine Optimierung der Nutzung solcher Konzepte entsteht, wenn neben der Förderung der Gesundheit des Mitarbeiters und damit einer Minderung potenzieller Ausfallzeiten auch noch eine steuerliche Begünstigung der entstehenden Aufwendungen erreicht werden kann. Hierzu gibt es unterschiedlichste Möglichkeiten, die Arbeitgeber nutzen können. Gehrs/Brügge stellen Maßnahmen dar, wie Arbeitgeber die Gesundheit aus lohnsteuerlicher Sicht fördern können.
Beste Grüße
Patrick Zugehör
Fundstelle(n):
StuB 18/2018 Seite 1
NWB EAAAG-95006