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USt direkt digital Nr. 18 vom Seite 4

Steuersatz bei Leistungen aus mehreren Elementen – Regelsteuersatz für eine „Dinner-Show“

Dr. Matthias H. Gehm

Der BFH hatte dazu Stellung zu beziehen, ob bei einer Dinner-Show unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des EuGH in Sachen Stadion Amsterdam () der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG oder der Regelsteuersatz Anwendung findet. Die Entscheidung hat über die konkrete Fallkonstellation einer Dinner-Show allgemeine Bedeutung für die Besteuerung von Gesamtleistungen, die aus mehreren Leistungselementen bestehen (Leistungsbündel), setzt sie sich doch auch mit den Vorgaben der MwStSystRL auseinander.

I. Leitsatz (amtlich)

Ein Leistungsbündel aus Unterhaltung und kulinarischer Versorgung der Gäste (sogenannte Dinner-Show) unterliegt jedenfalls dann dem Regelsteuersatz, wenn es sich um eine einheitliche, komplexe Leistung handelt.

II. Sachverhalt

Die Klägerin veranstaltete eine „Dinner-Show“ im Zuge derer den Besuchern eine Show mit mehrgängigem Menü geboten wurde.

Dabei ging es den Besuchern dieser Dinner-Show gerade um die Verbindung beider Elemente. Insofern sind Show und (Gourmet-)Menü aufeinander abgestimmt und greifen in zeitlicher Hinsicht ineinander. Auch konnte durch diese Verflechtung die Leistung nur insgesamt in Anspruch genommen werden.

Im Klag...