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GK Nr. 9 vom Seite 2

Der Ausbildungsvertrag – damals und heute

Dipl.-Hdl. Lars Wächter; Kassel

Mehr als eine halbe Million Auszubildende schließen jährlich in Deutschland einen Ausbildungsvertrag ab. Im folgenden Beitrag schauen wir uns daher die Inhalte sowie die gesetzlichen Bestimmungen des Ausbildungsvertrages – bzw. Lehrvertrages, wie er früher genannt wurde – etwas genauer an. Hierzu vergleichen wir einen typischen Lehrvertrag aus der Zeit um das Jahr 1900 mit einem aktuellen Vertragstext.

Ausbildungsverträge werden heute schriftlich abgeschlossen. In den allermeisten Fällen werden dafür Formulare verwendet, die die zuständigen Stellen (z. B. die IHK oder die Handwerkskammer) bereitstellen. Zum Vergleich werden wir uns zunächst einen typischen Vertrag anschauen, wie er um das Jahr 1900 üblich war. Haben Sie sich mal gefragt, warum Verträge „schriftlich niederzulegen“ sind, wie es das Berufsbildungsgesetz (BBiG) vorschreibt? Wir werden sehen, dass die Ursache bis ins 19. Jahrhundert zurückgeht.

Die Zunft geht, der Vertrag kommt

Den Lehrvertrag gibt es seit dem 19. Jahrhundert. Er ist ein Resultat der damals aufkommenden Gewerbefreiheit, die es erstmals ermöglichte, auch das Lehrverhältnis durch Verträge zu regeln. Dies war vorher undenkbar, denn seit dem Mittelalter lag die Ausbildung ausschließl...

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