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Umsatzsteuer | Insolvenzrechtliches Aufrechnungsverbot bei nachträglichem Verzicht auf Steuerfreiheit
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Da das Recht auf Vorsteuerabzug materiell-rechtlich bereits entsteht, wenn die betreffenden Gegenstände geliefert oder die Dienstleistung erbracht wird, kommt es für die insolvenzrechtliche Begründung des Erstattungsanspruchs auf den Besitz der Rechnung nicht an. (2) Auf den Zeitpunkt der dem Vorsteuerabzug zugrunde liegenden Lieferung von Gegenständen oder Erbringung von Dienstleistungen ist auch dann abzustellen, wenn der Anspruch auf Vorsteuerabzug auf einem Verzicht auf Steuerfreiheit nach § 9 UStG beruht. [i]Scholz, Vorsteuerabzug, Grundlagen NWB VAAAE-51939
Eine GmbH, über deren Vermögen am das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, erhielt von einer Besitz-KG am erstmals eine Rechnung mit offenem Umsatzsteuerausweis über den gezahlten Pachtzins für d...