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IWB Nr. 15 vom Seite 569

Korrespondenzregelungen

Sandy Radmanesh und Dr. Ronald Gebhardt

[i] Ausführlicher Beitrag s. Seite 580 Die Anknüpfung deutsch-steuerlicher Folgen an die Einordnung von Zahlungen, Finanzinstrumenten und Rechtsträgern im Ausland in grenzüberschreitenden Fällen stellt die Praxis der Unternehmen und der Finanzverwaltung vor nicht unerhebliche Probleme. Dabei stellen sich sowohl materiell- als auch verfahrensrechtliche Fragen.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Bestehende Korrespondenzregelungen

[i]Korrespondenzregelungen bergen natürliches KonfliktpotenzialDas verfahrensrechtliche Spannungsverhältnis liegt darin begründet, dass sich der Amtsermittlungsgrundsatz (§ 88 AO) und die Mitwirkungspflichten (§ 90 AO) im grenzüberschreitenden Sachverhalt gegenüberstehen. Dazu kommen Entwicklungen mit Blick auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Steuerverwaltungen. Dies wirft die Frage auf, wer in diesem Dreiklang am ehesten Informationen hat, um zu eruieren, wie ein bestimmter Sachverhalt im Ausland behandelt wurde.

[i]Beispiel § 4i EStG zeigt die komplexe Prüfungsabfolge aufNach § 4 Abs. 4 EStG sind Betriebsausgaben nur bei betrieblicher Veranlassung abziehbar. § 4i Satz 1 EStG stellt hierzu eine Ausnahme auf und stellt bei drohendem „Double-Dip“ im Zusammenhang mit Sonderbetriebsausgaben eine zusätzliche Anforderung auf, nämlich, dass die Sonderbetriebsausgaben die „Steuerbemessungsgrundlage“ im Ausland nicht mindern – sonst ...