BBK Nr. 15 vom Seite 693

Dokumentation von Einlagen durch Festschreibung der Buchungsdaten

Christoph Linkemann | verantw. Redakteur | bbk-redaktion@nwb.de

Die Zuordnung eines Wirtschaftsguts zum gewillkürten Betriebsvermögen muss in so unmissverständlicher Art und Weise dokumentiert werden, dass ein sachverständiger Dritter ohne weitere Erklärungen in der Lage ist, die Zugehörigkeit zu erkennen. Der BFH und ihm folgend das BMF sind sich hierein einig. Allerdings: Es gibt hierzu keine gesetzliche Grundlage, so dass es immer wieder zu Zweifelsfällen kommen kann, ob und wann ein Wirtschaftsgut dem Betriebsvermögen zugeordnet worden ist. Ein Finanzgerichtsurteil aus Köln bietet nun Anlass zu untersuchen, welche Anforderungen im Detail an die Buchung zu stellen sind. Denn im Rahmen der gerichtlichen Auseinandersetzung stand vor allem die Frage im Raum, ob die Buchungsdaten rechtzeitig festgeschrieben worden sind, so dass spätere Änderungen feststellbar gewesen wären. Der Fall betraf ein – letztlich verlustbehaftetes – Wertpapierdepot, so dass die Frage war, ob es tatsächlich vor oder womöglich erst nach dem Eintritt der Verluste ins Betriebsvermögen kam.

Die Buchungspraxis hat nach [i]Eggert, Umsatzsteuerliche Zuordnung zum Unternehmensvermögen bis zum 31.5. – Rechtzeitige Dokumentation für den Vorsteuerabzug erforderlich, BBK 6/2017 S. 275 NWB HAAAG-39893 wie vor ein großes Bedürfnis, fehlerhafte Buchungsstapel auch rückstandsfrei löschen zu können. In der Zwischenzeit haben die GoBD aber den Rahmen verändert, in dem solche Löschungen noch zulässig sind. Dem tragen die Software-Lösungen für die Buchhaltung mittlerweile meist auch Rechnung, jedoch nicht für alle Buchungen und nicht immer automatisch. Am Ende bleibt es Aufgabe des für die Buchhaltung Verantwortlichen, für die Festschreibung der Daten zu sorgen. Das FG Köln lehnte letztlich die Einlage des Verlustdepots ins gewillkürte Betriebsvermögen ab, weil nicht zweifelsfrei geklärt werden konnte, wann die Einbuchung erfolgt ist. BBK-Herausgeber StB/WP Wolfgang Eggert stellt das Urteil ab dieser Ausgabe vor und leitet daraus eine klare Handlungsempfehlung ab, wie eine solche Einlage sicherheitshalber dokumentiert werden sollte, um später keine unangenehmen Überraschungen zu erleben. Aus umsatzsteuerlicher Sicht hatte er im letzten Jahr bereits in einem Beitrag darauf hingewiesen, dass die rechtzeitige Dokumentation einer Zuordnung bis zum 31.5. zu erfolgen hat, damit der Vorsteuerabzug gewährleistet ist.

Außerdem in dieser Ausgabe: fasst die aktuelle Rechtslage zur verbindlichen Auskunft zusammen, die nach wie vor ein probates Mittel darstellt, Rechtssicherheit zu erlangen und vorab zu wissen, wie das Finanzamt einen bestimmten Sachverhalt beurteilt. wiederum widmet sich in dieser Ausgabe den Fallstricken bei der Ausgestaltung von Tantiemevereinbarungen, insbesondere im Verlustfall. Schlussendlich geht es im Buchführungs-Seminar von um die notwendigen Buchungen bei Ergänzungsbilanzen.

Beste Grüße

Christoph Linkemann

Fundstelle(n):
BBK 2018 Seite 693
JAAAG-90062