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Umsatzsteuer | Künstler in der Leistungskette
§ 3a Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a UStG a. F. setzt laut ebensowenig wie Art. 52 Buchst. a MwStSystRL a. F. voraus, dass die Leistung höchstpersönlich erbracht wird. Die Vorschrift erfasst daher nicht nur die Leistung eines auftretenden Künstlers, sondern auch die einer sog. Gastspielagentur, die auftretende Künstler nicht vermittelt, sondern als eigene Leistung zur Verfügung stellt. § 3a Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a UStG a. F. setzt zudem keine Leistungserbringung an Unternehmer voraus.
Die Klägerin stellte als Eigenleistung Künstler für Feierlichkeiten mit privatem Charakter zur Verfügung, an denen ein vom Veranstalter eingeladener Personenkreis ohne Entgelt für eine Eintrittsberechtigung teilnehmen konnte. Nach der für die Streitjahre 2008 und 2009 geltenden Fassung des § 3a [i]Wenning, Ortsbestimmung, Umsatzsteuer, infoCenter NWB DAAAA-41715 UStG war Leistungsort generell der Ort, an dem ...