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BFH 06.02.2018 IX R 14/17, NWB 28/2018 S. 2018

Einkommensteuer | Berücksichtigung einer überlassenen Einbauküche bei der ortsüblichen Marktmiete

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Bezieht sich ein Mietspiegel nicht auf möbliert oder teilmöbliert vermietete Wohnungen, ist für die Möblierung im Rahmen der Ermittlung der ortsüblichen Marktmiete i. S. des § 21 Abs. 2 EStG ein Zuschlag zu berücksichtigen, soweit sich auf dem örtlichen Mietmarkt für möblierte Wohnungen hierfür ein Zuschlag ermitteln lässt. (2) Ein solcher Möblierungszuschlag kann nicht aus dem Monatsbetrag der linearen AfA für die überlassenen Möbel und Einrichtungsgegenstände abgeleitet werden. Der Ansatz eines prozentualen Mietrenditeaufschlags ist nicht zulässig.

Anmerkung:

[i]Hilbertz, Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung, Grundlagen NWB FAAAE-40149 Im Streitfall ging es um die zutreffende Berechnung einer Gunstmiete für eine möblierte Wohnung, die die Kläger ihrem Sohn zur Nutzung überlassen h...