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USt direkt digital Nr. 14 vom Seite 7

Haftung für Umsatzsteuer bei Insolvenz

Dr. Matthias H. Gehm

Das FG Münster hatte mit darüber zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen Geschäftsführer einer Komplementär-GmbH für die Umsatzsteuerschulden der entsprechenden GmbH & Co. KG nach § 69 AO haften, wenn ein Insolvenzantrag für die GmbH & Co. KG gestellt wurde mit zusätzlichem Antrag auf Eigenverwaltung und der vom Insolvenzgericht bestellte vorläufige Sachwalter der Zahlung der Umsatzsteuer widersprochen hatte.

I. Leitsätze (nicht amtlich)

1. Geschäftsführer einer Komplementär-GmbH haften (mittelbar nach § 69 AO) für die Steuerschulden der entsprechenden GmbH & Co. KG.

2. Hinsichtlich der Haftung für Umsatzsteuer nach § 69 AO gilt bei mehreren Geschäftsführern einer GmbH das Prinzip der Gesamtverantwortung, so dass diese grundsätzlich gesamtschuldnerisch haften.

3. Bezüglich nicht gezahlter Umsatzsteuer gilt zudem im Hinblick auf die Haftung nach § 69 AO das Prinzip der anteiligen Tilgung. D. h. die Umsatzsteuerschulden sind in gleichem Umfang zu tilgen wie die Verbindlichkeiten anderer Gläubiger.

4. Der Haftung nach § 69 AO steht allein der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Eigenverwaltung sowie die Bestellung eines vorläufigen Sachwalters nicht entgegen.

5. Die ...