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Umsatzsteuer | Bauleistungen nach § 13b UStG
Das BMF hat die Abschnitte 13.5, 13b.12 und 15.3 UStAE bezüglich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen nach § 13b Abs. 5 Satz 2 i. V. mit Abs. 2 Nr. 4 UStG geändert ( NWB KAAAG-85187). Das BMF hat den UStAE wie folgt geändert:
1. In Abschnitt 13.5 wird nach Abs. 7 folgender Abs. 8 angefügt: „(8) Zur Behandlung von Anzahlungen für Leistungen i. S. des § 13b UStG, wenn die Voraussetzungen für die Steuerschuld des Leistungsempfängers im Zeitpunkt S. 451der Vereinnahmungen der Anzahlungen noch nicht vorlagen, vgl. Abschnitt 13b.12 Abs. 3.“
2. Abschnitt 13b.12 Abs. 3 wird wie folgt geändert:
a. Nach Satz 2 werden folgende neue Sätze 3 und 4 eingefügt: „Liegen die Voraussetzungen für die Steuerschuld des Leistungsempfängers im Zeitpunkt der...BStBl 2002 II S. 255