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BFH 14.03.2018 III R 5/17, StuB 12/2018 S. 450

Einkommensteuer | Kindergeld bei unbeschränkter Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG

(1) Der Anspruch auf Kindergeld nach § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG besteht nur für die Monate, in denen der Stpfl. inländische Einkünfte i. S. des § 49 EStG erzielt. (2) Aufgrund der kindergeldspezifischen monatsbezogenen Betrachtungsweise ist bei den Einkünften aus gewerblicher Tätigkeit gem. § 15 EStG eines nach § 1 Abs. 3 EStG veranlagten Kindergeldberechtigten auf die ausgeübte inländische Tätigkeit abzustellen (Bezug: § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b, § 49, § 15, § 1 Abs. 3 EStG).

Praxishinweise

Nach § 1 Abs. 3 EStG kann ein im Ausland ansässiger Steuerzahler mit in Deutschland steuerpflichtigen Einkünften i. S. des § 49 EStG unter bestimmten Einkommens- und Verdienstvoraussetzungen für sich die unbeschränkte Steuerpflicht beantragen, z. B. wenn seine gesamten Einkünfte zu mindestens 90 % in Deutschland steuerpflichtig sind oder wenn seine gesamten nicht in De...