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Einkommensteuer | Keine begünstigte Handwerkerleistung bei Herstellung einer öffentlichen Mischwasserleitung
Der von § 35a Abs. 3 Satz 1 i. V. mit Abs. 4 Satz 1 EStG vorausgesetzte räumlich-funktionale Zusammenhang zum Haushalt des Steuerpflichtigen ist nach dem nicht gegeben, wenn für die Neuverlegung einer öffentlichen Mischwasserleitung als Teil des öffentlichen Sammelnetzes ein Baukostenzuschuss erhoben wird.
Die von der Vorinstanz bejahte Frage, ob die von der öffentlichen Hand erhobenen Baukostenzuschüsse als Aufwendungen für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG begünstigt sein könnten, war in der Rechtsprechung der Finanzgerichte umstritten. So hat das NWB BAAAG-67412 entschieden, dass für Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3 EStG) nicht in Anspruch genommen werden kann. Di...BStBl 2016 I S. 1213