Steuerermäßigung: Erschließungsbeiträge im Straßenbau keine Handwerkerleistungen
Leitsatz
1. Für Erschließungsbeiträge und Straßenausbaubeiträge kann die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3 EStG) nicht in Anspruch genommen werden.
2. Der Ersatz einer unbefestigten Sandstraße durch eine asphaltierte Straße ist steuerrechtlich eine Modernisierung, keine erstmalige Herstellung (anders als im Erschließungsbeitragsrecht).
3. Die Übernahme des Mindestanteils von 10 % durch die Gemeinde ist kein steuerfreier Zuschuss.
4. Die indirekte Bezahlung von Handwerkern durch die Gemeinde und die Kostenerhebung durch eine öffentlich rechtliche Umlage stehen der Steuerermäßigung nicht entgegen (gegen BMF).
5. Planungskosten (Entgelte von Ingenieuren, Architekten u. ä.) sind keine Handwerkerleistungen.
6. Im Gegensatz zur Grundstückszufahrt und zu den Hausanschlüssen an die Ver und Entsorgungsleitungen fehlt der Straße die notwendige Haushaltsbezogenheit (gegen FG Nürnberg).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2018 S. 8 Nr. 24 DStRE 2018 S. 911 Nr. 15 DStZ 2018 S. 57 Nr. 3 EFG 2018 S. 42 Nr. 1 EStB 2018 S. 78 Nr. 2 GStB 2018 S. 160 Nr. 5 NWB-Eilnachricht Nr. 6/2018 S. 317 BAAAG-67412
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