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NWB Nr. 24 vom Seite 1740

Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs im Onlinehandel

[i] Hessisches Ministerium der Finanzen, Pressemitteilung v. 25.5.2018 Auf ihrer Jahrestagung am in Goslar beschlossen die Finanzminister der Länder unter dem Vorsitz der rheinland-pfälzischen Finanzministerin Doris Ahnen u. a. den Entwurf einer Haftungsregelung für Betreiber von elektronischen Marktplätzen. Geplant ist, dass die neue Regelung bereits zum in Kraft tritt. Nach groben Schätzungen gehen Deutschland durch Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel Steuereinnahmen im dreistelligen Millionenbereich verloren.

[i]Startschuss für ein GesetzgebungsverfahrenDer Gesetzentwurf sieht vor, dass Betreiber von elektronischen Marktplätzen für die nicht entrichtete Umsatzsteuer auf Lieferungen haften, die Händler über die jeweilige Onlineplattform ausführen. Die Haftungsregelung zielt jedoch nicht vorrangig auf die Betreiber der elektronischen Marktplätze. Das Ziel besteht vielmehr darin, dass sich auch ausländische Onlinehändler in Deutschland steuerlich registrieren und ordnungsgemäß ihre Umsatzsteuer zahlen. Betreiber von Onlineplattformen haften, wenn Händler ihnen keine Bescheinigung des zuständigen Finanzamts über die steuerliche Registrierung vorlegen. Außerdem haften Betreiber des elektronischen Marktplatzes, wenn...