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Einigung über Mehrwertsteuerregelungen für Online-Händler in der EU
Hintergrund
[i]EU-Kommission, Pressemitteilung v. 5.12.2017Der Rat der Europäischen Union hat am neue Vorschriften angenommen, die das Mehrwertsteuersystem für Online-Unternehmen in der EU vereinfachen sollen. Das neue System macht es Verbrauchern und Unternehmen, insbesondere Start-ups und Kleinstunternehmen, leichter, Waren grenzüberschreitend online zu verkaufen und zu kaufen. Das sog. Mehrwertsteuerpaket für den digitalen Binnenmarkt steht im Kontext mit der umfassenden Mehrwertsteuerrevision, die die EU-Kommission vorantreibt und die die grundsätzliche Umstellung auf das Bestimmungslandprinzip vorsieht.
Neue Regelungen
Mit [i]Ausbau Mini One Stop Shopden neuen Vorschriften wird ein bestehendes EU-weites Portal (die kleine einzige Anlaufstelle oder „Mini One Stop Shop") auf die Mehrwertsteuer-Registrierung von Fernverkäufen ausgeweitet. Außerdem wird ein neues Portal für Fernverkäufe mit Drittstaaten-Beteiligung bei einem Wert von unter 150 € eingerichtet.
[i]Online-Plattformen werden für die Erhebung der MwSt haftbar gemachtSchnittstellenanbieter, wie Online-Plattformen, werden für die Erhebung der Mehrwertsteuer auf Fernverkäufe, die über sie abgewickelt werden, haftbar gemacht und zu Aufzeichnungen und deren zehnjähriger Aufbewahrung verpflichtet. Dies war zwa...