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BMF 23.04.2018 III C 3 - S 7103-a/17/10001, IWB 11/2018 S. 415

BMF | Abschaffung des „Pommes-Erlasses“

Der sogenannte „Pommes-Erlass“ (Abschnitt 1a.2 Abs. 14 UStAE) sah vor, dass der Lieferer bei regelmäßiger grenzüberschreitender Belieferung einer größeren Anzahl von Abnehmern unter bestimmten weiteren Voraussetzungen anstelle (insbesondere) einer Anzahl innergemeinschaftlicher Lieferungen eine innergemeinschaftliche Verbringung mit anschließenden Inlandslieferungen erklären durfte. Das diente der Vereinfachung für steuerlich oft wenig versierte Abnehmer, die anstelle einer Erwerbsbesteuerung unter den weiteren [i]Näher Grambeck, USt direkt digital 10/2018 S. 10 NWB WAAAG-83589 Voraussetzungen die Vorsteuer aus der Eingangsrechnung abziehen konnten. Bereits mit Schreiben vom hatte das BMF die Voraussetzungen für die Anwendung dieses Erlasses stark eingeschränkt, z. B. galt er nur noch für Beförderungen durch den Lieferer. Nun wurde dies...