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RENO Nr. 6 vom Seite 11

Aktuelle Rechtsprechung

Rechtsfachwirtin Silke Umland; Drochtersen

An dieser Stelle finden Sie regelmäßig aktuelle Entscheidungen der höheren Gerichte, die für Ihre tägliche Arbeit von Nutzen sein können.

Prüfung der Fristverlängerung

Gegen das am zugestellte Urteil legt der Beklagte Berufung ein. Mit Beschluss vom weist das Gericht darauf hin, dass die Berufung nicht innerhalb der am abgelaufenen Frist begründet wurde. Der Beklagte beantragt daraufhin Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit der Begründung: Mit Schriftsatz vom beantragte der RA „wegen Arbeitsüberlastung“ die Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist. Der RA bestätigt, den Antrag am selbst ausgedruckt, frankiert und in den Briefkasten geworfen zu haben. Nach Auffassung des OLG hätte der RA sich spätestens am Tag des ursprünglichen Fristablaufs, also am über den Erfolg seines Antrags erkundigen müssen. Das sieht der BGH anders.

 → KIEHL NAAAG-80183

Leitsatz: Ein RA darf regelmäßig erwarten, dass einem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist entsprochen wird, wenn er einen erheblichen Grund vorträgt. Demgemäß besteht keine Verpflichtung, sich innerhalb des Laufs der Berufu...

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