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Einkommensteuer – Angemessenheit der vereinbarten Gewinnverteilung (FG)
Ein Gewinnvorab für eine am Vermögen einer Kommanditgesellschaft nicht beteiligte Komplementär-GmbH bei gleichzeitigem Verzicht der Gesellschafter der Komplementär-GmbH auf eine Vergütung für ihre Geschäftsführertätigkeit stellt keine unangemessene Gewinnverteilung dar.
Sachverhalt: Der Gesellschaftsvertrag der Klägerin, einer GmbH & Co. KG, sah vor, dass die an Ergebnis und Vermögen nicht beteiligte Komplementär-GmbH für die Geschäftsführung und die Übernahme der persönlichen Haftung einen jährlichen Vorabgewinn erhalten sollte. Der nach Abzug des Vorabgewinns verbleibende Gewinn sollte unter den Kommanditisten im Verhältnis ihrer Kapitalanteile aufgeteilt werden. Beide Kommanditisten, die auch Gesellschafter und Geschäftsführer der Komplementärin waren, tätigten aus ihren Kapita...