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EÜR | Abzug auch des Sparanteils einer Rückdeckungsprämie als Betriebsausgabe bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
Ein Versicherungsbeitrag für eine Rückdeckungsversicherung kann bei der EÜR nach § 4 Abs. 3 EStG in voller Höhe als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Dies gilt auch für den in dem Beitrag enthaltenen Sparanteil.
[i]Kein Ausschluss des BA-Abzugs nach § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG Der Abzug des Sparanteils wird nicht durch § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG ausgeschlossen, nach dem u. a. die AK/HK für nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens oder für Wertpapiere und vergleichbare nicht verbriefte Forderungen und Rechte erst im Zeitpunkt des Zuflusses des Veräußerungserlöses oder bei Entnahme im Zeitpunkt der Entnahme als Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind.
[i]Rückdeckungsversicherungsanspruch ist Umlaufvermögen Bei dem Anspruch gegen die Rückdeckungsversicherung handelt es sich nämlich nicht um Anlagevermögen, sondern um Umlaufvermögen, das zu den sonstigen Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens i. S. von § 266 Abs. 2 B.II.4 HGB gehört.
[i]Rückdeckungsversicherungsanspruch ist kein Wertpapier Der A...