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FG Hamburg 16.01.2018 2 V 304/17, BBK 11/2018 S. 505

Buchführung | Buchführung bei einer Eisdiele mit EÜR

Eine Eisdiele, die ihren Gewinn durch EÜR ermittelt, muss ihre Einnahmen einzeln aufzeichnen, wenn sie eine moderne Registrierkasse einsetzt. Die Einzelaufzeichnung ist dann nämlich zumutbar.

[i]Verwendung einer modernen Registrierkasse Der Antragsteller setzte in seiner Eisdiele eine moderne PC-Kasse mit Touchscreen ein, bei der die Daten mittels USB-Port dauerhaft gesichert werden konnten. Für die Tageseinnahmen druckte er aber nur die Z-Bons aus und übertrug sie in eine Excel-Tabelle.

[i]Es wurde nur die Tagessumme aufgezeichnet Dies reichte weder dem FA noch dem FG: Da der Antragsteller eine moderne Registrierkasse verwendete, konnte er jeden Umsatz einzeln aufzeichnen. Zwar genügt es im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG, dass der Steuerpflichtige nur die Summe der Tageseinnahmen aufzeichnet; dann müssen aber die Ursprungsaufzeichnungen aufbewahrt werden, z. B. Kassenstreif...