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Körperschaftsteuer | Vorläufiger Rechtsschutz gegen Verlustabzugsbeschränkung
Das FG Hamburg hatte dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob § 8c Satz 2 KStG i. d. F. des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 (jetzt § 8c Abs. 1 Satz 2 KStG) verfassungswidrig ist. Das FG Hamburg hat wegen jener Verfassungsfrage nunmehr auch vorläufigen Rechtsschutz gewährt ( NWB FAAAG-81979, Quelle: FG Hamburg, Pressemitteilung vom ). S. 375
Es widerspricht damit der gegenwärtigen Verwaltungspraxis (im NWB GAAAG-70098, BStBl 2018 I S. 2 = Kurzinfo StuB 2018 S. 120 NWB VAAAG-71694, dort unter V. i. V. mit Abschnitt B der Anlage), wonach für eine Aussetzung der Vollziehung von Steuerbescheiden, die auf Basis des § 8c Satz 2 (§ 8c Abs. 1 Satz 2) KStG ergangen sind, kein Grund besteht.
Hintergrund: Auch wenn ein Gericht von der Verfassungswidrigkeit einer Norm ü...