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Übernahme von Beiträgen angestellter Rechtsanwälte
Im Urteilsfall des NWB QAAAG-81783 übernahm der Arbeitgeber (Rechtsanwaltssozietät in der Rechtsform einer GbR) für eine angestellte Rechtsanwältin
Beiträge zur Rechtsanwaltskammer (160 € bzw. später 190 €/Jahr),
Beiträge zum Deutschen Anwaltsverein (200 €/Jahr),
Umlagen der Rechtsanwaltskammer für ihr elektronisches Anwaltspostfach (63 € bzw. später 67 €/Jahr) sowie
Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung (2.115 €/Jahr).
Das Finanzgericht hat hinsichtlich aller vier Kostenübernahmen ein ganz überwiegend eigenbetriebliches Arbeitgeberinteresse verneint und insoweit lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn angenommen. Wegen der im Streitfall vorgetragenen neuen Argumente − insbesondere zum Sinn und Zweck des § 51 BRAO − gegen eine Lohnsteuerpflicht der übernommenen Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung hat es wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zugelassen.
Der Kommentar
Das Urteil des FG Münster befasst sich erneut mit der Frage der Abwägung zwischen einem Interesse des Arbeitnehmers und dem deutlichen Überwiegen eines eigenbetrieblichen Arbeitgeberinte...