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FG Münster Urteil v. - 1 K 2943/16 L EFG 2018 S. 831 Nr. 10

Gesetze: EStG § 19 Abs. 1 Satz1 Nr. 1, EStG § 42d

Lohnsteuerhaftung

Rechtsanwaltssozietät: Haftung für nicht abgeführte Lohnsteur auf übernommene Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung, Kammerbeiträge, DAV-Beiträge und Umlage der RA-Kammer für elektronisches Anwaltspostfach bei angestelltem Rechtsanwalt

Leitsatz

Übernimmt eine als Gesellschaft bürgerlichen Rechts organisierte Rechtsanwaltssozietät die Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung, Kammerbeiträge, DAV-Beiträge und die Umlage der RA-Kammer für elektronisches Anwaltspostfach eines angestellten Rechtsanwalts, wendet sie diesem lohnsteuerpflichtige geldwerte Vorteile zu, für die Lohnsteuerpflicht besteht und für deren Lohnsteuer die Sozietät haftet.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



ECLI Nummer:
ECLI:DE:FGMS:2018:0201.1K2943.16L.00

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 11/2018 S. 509
DB 2018 S. 18 Nr. 16
DStZ 2018 S. 364 Nr. 11
EFG 2018 S. 831 Nr. 10
KSR direkt 2018 S. 12 Nr. 5
NWB-Eilnachricht Nr. 20/2018 S. 1432
QAAAG-81783

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