Rechtsanwaltssozietät: Haftung für nicht abgeführte Lohnsteur auf übernommene Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung,
Kammerbeiträge, DAV-Beiträge und Umlage der RA-Kammer für elektronisches Anwaltspostfach bei angestelltem Rechtsanwalt
Leitsatz
Übernimmt eine als Gesellschaft bürgerlichen Rechts organisierte Rechtsanwaltssozietät die Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung,
Kammerbeiträge, DAV-Beiträge und die Umlage der RA-Kammer für elektronisches Anwaltspostfach eines angestellten Rechtsanwalts,
wendet sie diesem lohnsteuerpflichtige geldwerte Vorteile zu, für die Lohnsteuerpflicht besteht und für deren Lohnsteuer die
Sozietät haftet.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
ECLI Nummer: ECLI:DE:FGMS:2018:0201.1K2943.16L.00
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 11/2018 S. 509 DB 2018 S. 18 Nr. 16 DStZ 2018 S. 364 Nr. 11 EFG 2018 S. 831 Nr. 10 KSR direkt 2018 S. 12 Nr. 5 NWB-Eilnachricht Nr. 20/2018 S. 1432 QAAAG-81783
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