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StuB Nr. 9 vom Seite 337

Dienstwagen: Auslandsfahrzeuge und inländischer Listenpreis

StB Michael Seifert, Troisdorf

Bei Anwendung der pauschalen Wertermittlungsmethode ist der inländische Listenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für die Sonderausstattung einschließlich der Umsatzsteuer maßgebend.

Der BFH hat sich mit Urteil vom - III R 20/16 NWB WAAAG-77741 (DStR 2018 S. 512 = Kurzinfo StuB 2018 S. 230 NWB ZAAAG-78349) zur Frage der Bestimmung des inländischen Bruttolistenpreises bei Auslandsfahrzeugen geäußert. Danach gilt Folgendes:

Existiert für das importierte Fahrzeug kein inländischer Bruttolistenpreis und ist das importierte Fahrzeug auch nicht mit einem Modell bau- oder typengleich, für welches ein inländischer Bruttolistenpreis existiert, muss der inländische Bruttolistenpreis geschätzt werden.

Die Schätzung darf nicht anhand der ausländischen Herstellerpreisempfehlung durch Währungsumrechnung erfolgen. Der ausländische Listenpreis spiegelt nicht die Preisempfehlung des Herstellers im Inland wider. Der Listenpreis muss sich vielmehr am deutschen Absatzmarkt orientieren.

Praxishinweis

Die Schätzung bei einem ausländischen und nach Deutschland importierten Kfz ist folglich nicht mit den tatsächlichen Anschaffungskosten durchzuführen. Heranzuziehen ist...