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EuGH | Innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft bei verspäteter Deklaration
Beim innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft handelt es sich um einen Sonderfall des innergemeinschaftlichen Reihengeschäfts, der grundsätzlich Registrierungspflichten in den EU-Mitgliedstaaten vermeiden soll. Die Anwendung der Vereinfachungsregelung für innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte setzt insbesondere voraus, dass drei Unternehmer, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten umsatzsteuerlich erfasst sind, Umsatzgeschäfte über denselben Gegenstand abschließen. Ob die umsatzsteuerliche Erfassung lediglich eine Umsatzsteueridentifikationsnummer [i]Zum Ausgangsverfahren Bachstein, IWB 20/2017 S. 767 NWB YAAAG-60119 voraussetzt oder auch die Ansässigkeit des Unternehmens entscheidend ist, wird von den EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich geregelt. Der österreichische Verwaltungsgerichtshof hat daher dem EuGH die Frage vorgelegt, ...