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BFH 13.12.2017 XI R 4/16, NWB 19/2018 S. 1361

Umsatzsteuer | Zur Berufung auf das Unionsrecht bei Bezug von Reisevorleistungen aus einem anderen Mitgliedstaat der EU

Nach dem kann ein inländischer Reiseveranstalter sich hinsichtlich der von ihm für sein Unternehmen bezogenen Reisevorleistungen eines in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässigen Unternehmers, für die er als Leistungsempfänger die Steuer schuldet, unmittelbar auf die unionsrechtlichen Bestimmungen über die Margenbesteuerung (Art. 306 ff. MwStSystRL) berufen mit der Folge, dass er [i]Jacobs, NWB 10/2018 S. 608entgegen dem nationalen Recht keine Steuer für die erbrachten Leistungen schuldet, weil diese danach im Inland nicht steuerbar sind.

Anmerkung:

Die als Reiseveranstalterin unternehmerisch tätige GmbH, die bei einer GmbH mit Sitz in Linz (Österreich) Reisevorleistungen zur Durchführung von in Deutschland ausgeführten Radtouren bezogen hat...