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IWB Nr. 8 vom Seite 324

Einbringung einer Anrechnungsbetriebsstätte in ausländische Kapitalgesellschaften

„A“

Dr. Florian Oppel

In Fällen [i]EuGH, Urteil v. 23.11.2017 - Rs. C-292/16 „A“ NWB BAAAG-70000 der Wegzugsbesteuerung ist eine Sofortbesteuerung der stillen Reserven nicht unionsrechtskonform. Notwendig ist (jedenfalls) eine zeitliche Streckung. Das deutsche Recht wurde als Reaktion auf die diesbezügliche EuGH-Rechtsprechung dementsprechend angepasst. Diese Grundsätze hat der EuGH nun auch auf Fälle der Einbringung von Anrechnungsbetriebsstätten in EU-Mitgliedstaaten in ausländische Kapitalgesellschaften übertragen. Zwar lasse die Fusionsrichtlinie eine Besteuerung der stillen Reserven anlässlich solcher Einbringungsvorgänge grundsätzlich zu. Sie regele aber nicht den Zeitpunkt der Besteuerung, so dass die Mitgliedstaaten entsprechende Bestimmungen in Übereinstimmung mit dem Unionsrecht treffen müssten.

Kernaussagen
  • Die Fusionsrichtlinie trifft keine Aussage oder Regelung zu der Frage, wann eine nach der Richtlinie zulässige Besteuerung erfolgen darf. Den Zeitpunkt müssen die Mitgliedstaaten in Übereinstimmung mit dem Unionsrecht festlegen. Dies steht einer Sofortbesteuerung wegen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auch bei Vorliegen eines Rechtfertigungsgrunds entgegen, wenn de...