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NWB-EV Nr. 5 vom Seite 175

Die Wohnungseigentümerversammlung: Wer darf teilnehmen?

Voraussetzungen und Grenzen für die Teilnahme Dritter

Johannes Hofele

Den Rechtsanwalt oder Steuerberater zur Unterstützung zu einer Wohnungseigentümerversammlung mitnehmen? Aus Sicht vieler Mandanten erscheint dies sinnvoll und unproblematisch, doch sind die rechtlichen Grenzen für die Teilnahme Dritter an einer Wohnungseigentümerversammlung sehr eng gesteckt. Manche Eigentümer sind bass erstaunt, wenn sie zur Versammlung einen „Beistand“ mitbringen und der Verwalter ihnen eröffnet, dass das nicht ohne Weiteres geht, weil die Eigentümerversammlung nicht öffentlich sei. Aber auch Verwalter und Berater sind nicht immer sattelfest, wenn es darum geht, wer unter welchen Umständen an der Versammlung teilnehmen darf. Der Beitrag beleuchtet die Frage, wer außer den Eigentümern unter welchen Voraussetzungen teilnahmeberechtigt ist.

Kernaussagen
  • Ein Eigentümer kann sich vertreten lassen, darf dann aber an der Versammlung selbst nicht teilnehmen.

  • Ein Wohnungseigentümer darf einen Berater nur unter engen Voraussetzungen zur Versammlung mitnehmen.

  • Auch Berater im Allgemeininteresse sind nicht stets zulässig.

I. Grundsatz der Nichtöffentlichkeit

Eine Eigentümerversammlung ist nichtöffentlich. Eigentümer können also nicht ohne Weitere...