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RL (EU) 2016/680 Artikel 59

Kapitel X: Schlussbestimmungen

Artikel 59 Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI

(1) Der Rahmenbeschluss 2008/977/JI wird mit Wirkung vom 6. Mai 2018 aufgehoben.

(2) Verweise auf den in Absatz 1 genannten aufgehobenen Beschluss gelten als Verweise auf diese Richtlinie.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
BAAAG-80884

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