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BFH 06.12.2017 VI R 68/15, BBK 8/2018 S. 353

Bilanzierung | Anschaffungskosten beim Grundstückstausch

Beim Tausch eines betrieblichen Grundstücks gegen ein neues Grundstück richten sich die Anschaffungskosten für das neue Grundstück nach dem gemeinen Wert des weggetauschten Grundstücks. Dies ergibt sich aus § 6 Abs. 6 Satz 1 EStG. S. 354

Diese [i]FA darf nicht Wahlrecht des § 6b EStG für Unternehmer ausübenAnschaffungskosten sind bei einer späteren Entnahme des neuen Grundstücks vom Teilwert gem. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG abzuziehen und mindern den Entnahmegewinn. Dies gilt auch dann, wenn der Unternehmer beim früheren Grundstückstausch einen Gewinn erzielt, aber nicht versteuert hatte. Das FA darf dann nicht von einem Abzug des damaligen Veräußerungsgewinns von den Anschaffungskosten des neuen Grundstücks nach § 6b Abs. 1 bzw. § 6c EStG ausgehen und damit das Wahlrecht der §§ 6b, 6c EStG für den Unternehmer ausüben.

Der [i]Beispielvom BFH entschiedene Fall lässt sich wie folgt verdeutlichen:

Beispiel

U [i]U erklärt keinen Gewinn aus dem Grundstückstauschkau...