Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 13 vom Seite 851

Kaum zu heben – Steuerfolgen der Realisierung stiller Lasten nach dem BMF-Schreiben vom 30.11.2017

Verpflichtungsübernahmen, Schuldbeitritte und Erfüllungsübernahmen

Dr. Andreas S. Bolik und Carolin Selig-Kraft

[i]BMF, Schreiben v. 30.11.2017, BStBl 2017 I S. 1619Im Zuge des Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-StAnpG) v.  (BGBl 2013 I S. 4318) wurden mit § 4f und § 5 Abs. 7 EStG neue Regelungen zur bilanzsteuerrechtlichen Behandlung der entgeltlichen [i]Hennemann/Hänsch, Übernahme von Verpflichtungen mit Ansatz- und Bewertungsvorbehalten nach §§ 4f und 5 Abs. 7 EStG, Grundlagen NWB UAAAF-74836 Übertragung passivierungsbeschränkter Verpflichtungen durch eine Schuldübernahme, einen Schuldbeitritt oder eine Erfüllungsübernahme geschaffen. Damit hat der Gesetzgeber auf die Rechtsprechung des BFH reagiert, wonach durch Veräußerungsgestaltungen die „Hebung stiller Lasten“ möglich gewesen wäre. Mit finalem Schreiben v.  (BStBl 2017 I S. 1619) hat die Finanzverwaltung nun zu zahlreichen Anwendungsfragen Stellung genommen. Der nachfolgende Beitrag analysiert die wesentlichen Rechtsauffassungen der Finanzverwaltung aus [i]Kanzler/Kraft/Bäuml, EStG Kommentar, NWB Verlag Herne, 3. Aufl. 2018, ISBN: 978-3-482-65343-8Sicht der Rechtsanwender und deren Berater.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Hintergrund

[i]Zu den Neuregelungen im Zuge des AIFM-StAnpG s. Hörhammer/Pitzke, NWB 7/2014 S. 426 Wenn die Finanzverwaltung dem Gesetzgeber ihre Wünsche überzeugend nahebringt, kann sie unliebsame Rechtsprechung des BFH wirkungsvoll auf das Abstellgleis manövrieren. So geschehen ist dies vermutlich im Zusamm...