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NWB Nr. 7 vom Seite 426

Verpflichtungsübernahme: Ansatzverbote, -beschränkungen und Bewertungsvorbehalte

Der neue § 4f EStG und der neue Abs. 7 in § 5 EStG

Evelyn Hörhammer und Jürgen Pitzke

[i]Hechtner, NWB 50/2013 S. 3931; Hoffmann, StuB 2014 S. 1 NWB RAAAE-52062; Adrian/Fey, StuB 2014 S. 53; Beckert/Hagen, NWB 19/2013 S. 1468; Strahl, kösdi 7/2013 S. 18444 Das Gesetz zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz – AIFM-StAnpG) vom (BGBl 2013 I S. 4318) dient in erster Linie der Anpassung diverser steuerrechtlicher Regelungen – insbesondere des Investmentsteuerrechts – an das Kapitalanlagegesetzbuch. Darüber hinaus wurden mit dem AIFM-StAnpG aber auch neue Regelungen zur bilanzsteuerrechtlichen Behandlung der entgeltlichen Übertragung von Verpflichtungen geschaffen. Zu finden sind diese Regelungen im neuen § 4f EStG und dem neuen Abs. 7 in § 5 EStG. Damit hat der Gesetzgeber auf die Rechtsprechung des BFH reagiert, wonach durch Veräußerungsgestaltungen die „Hebung stiller Lasten“ möglich gewesen wäre. Die Finanzverwaltung hatte bereits mit einem BMF-Schreiben auf die erste Rechtsprechung des BFH reagiert und festgelegt, dass bei einer „echten“ Schuldübertragung der Übernehmer der Schuld weiterhin an die gesetzlichen Ansatzverbote, -beschränkungen und Bewertungsvorbehalte in seiner Steuerbilanz gebunden ist. Dieser Verwaltungsauffassung ist der BFH in seiner Folgeentscheidung aus dem Jahr 2011 allerdings nicht gefolgt, sondern hat sie ...