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Gewerbesteuer | Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags einer Personengesellschaft nach dem (Mit-)Unternehmerlohn
Die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags auf verschiedene Gemeinden ist auch dann nach dem fiktiven (Mit-)Unternehmerlohn vorzunehmen, wenn in keiner der Betriebsstätten Arbeitslöhne an Arbeitnehmer gezahlt werden (Bezug: § 28, § 29, § 31 Abs. 1, Abs. 5 GewStG).
Sind von einem gewerblichen Unternehmen im Erhebungszeitraum Betriebsstätten zur Ausübung des Gewerbes in mehreren Gemeinden unterhalten worden, so ist der Steuermessbetrag gem. § 28 Abs. 1 Satz 1 GewStG in die auf die einzelnen Gemeinden entfallenden Anteile (Zerlegungsanteile) zu zerlegen. Zerlegungsmaßstab ist nach § 29 Abs. 1 Satz 1 GewStG das Verhältnis, in dem die Summe der Arbeitslöhne, die an die bei allen Betriebsstätten beschäftigten Arbeitnehmer gezahlt worden sind, zu den Arbeitslöhnen steht, die an die bei den Betriebsstätten der einzelnen Gemein...