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NWB BB 3/2018 S. 68

Rechnungen: Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung in Frankreich

Firmen mit 250 – 5.000 Mitarbeitern, die Leistungen für öffentliche Träger in Frankreich erbringen, müssen Rechnungen seit Jahresanfang elektronisch erstellen. Ab 2019 gilt das auch für kleine Betriebe ab zehn Beschäftigten, ab 2020 für alle Unternehmen. Die Finanzverwaltung stellt eine Softwarelösung (Chorus Portail Pro) zur Verfügung.

Literatur-Tipp

Die aktuellen Konkretisierungen der gesetzlichen Vorgaben zur E-Rechnung für deutsche Unternehmen erläutert Kischporski in dieser Ausgabe ab .