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Wirtschaftliches Eigentum bei Ausübung eines gesetzlichen Vorkaufsrechts
Wirtschaftliches Eigentum an einem Grundstück kann gem. nrkr. NWB UAAAG-68392 (EFG 2018 S. 6; BFH-Az.: II R 44/17) bei wirksamer Ausübung eines gesetzlichen Vorkaufsrechts auch ohne Besitz anzunehmen sein (Bezug: § 22 Abs. 2, § 19 Abs. 2 Nr. 2 BewG; § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO).