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Anwendung des Abzugsverbots nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG bei Bildung einer Ansparabschreibung
Die Bildung einer den Gewinn mindernden Rücklage nach § 7g Abs. 3 EStG a. F. ist ausgeschlossen, soweit die geplanten Aufwendungen (hier: Anschaffung mehrerer Pkw aus dem höchsten Preissegment) als unangemessen i. S. von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG anzusehen sind (Bezug: § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7, Abs. 4, § 7g Abs. 3 bis 7 EStG a. F.).
Der Urteilsfall betrifft noch das Streitjahr 2006 und damit die vor Ersetzung der Ansparabschreibung durch den Investitionsabzugsbetrag gültige Gesetzesfassung von § 7g EStG (§ 7g a. F.). Nach § 7g Abs. 3 bis 7 EStG a. F. konnten Stpfl. für die künftige Anschaffung oder Herstellung neuer beweglicher Wirtschaftsgüter eine den Gewinn mindernde Rücklage bilden (Ansparabschreibung). Die Rücklage darf 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des begünstigten Wirtschaftsguts nicht überschreiten, das der Stpfl. voraussichtlich bis zum E...