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WP Praxis Nr. 2 vom Seite 47

Zur Bedeutung des ISA 720 (Revised) innerhalb der ISA Standards zum Bestätigungsvermerk

Abgrenzung zu ISA 700 (Revised)

WP/StB/CPA Dr. Richard Wittsiepe

ISA 720 (Revised) hat „other information“ zum Gegenstand, wobei die Anwendung auf den Jahresabschluss nach HGB eine genaue Abgrenzung zu ISA 700 erforderlich macht. Dies ist im IDW Entwurf zu ISA 720 nur bedingt gelungen. Mit den wesentlichen Punkten beschäftigt sich der nachfolgende Aufsatz.

Kernaussagen
  • Prüfungsurteil nach ISA 700 ist an HGB-Erfordernisse anzupassen.

  • Der Lagebericht enthält nach ISA 720 keine „other information“.

  • Besonderheiten bei der Einordnung nicht prüfungspflichtiger Pflichtangaben im Lagebericht notwendig.

I. Hintergrund

[i]Philipps, Besonders wichtige Prüfungssachverhalte im Bestätigungsvermerk (IDW EPS 401), WP Praxis 3/2017 S. 70 NWB HAAAG-37712 Philipps, Neuerungen beim Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss und Lagebericht bei Non-PIE (IDW EPS 400 n. F.), WP Praxis 4/2017 S. 84 NWB UAAAG-40112 Der Internationale Prüfungsstandard ISA 720 (Revised) zu Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers im Zusammenhang mit sonstigen Informationen ist der erste Standard, den das IDW als Entwurf mit ergänzenden „D-Textziffern“ versehen hat, um spezifische gesetzliche Regelungen in Deutschland zu berücksichtigen.

Ob es sinnvoll ist, einen Einzelstandard – und zwar einen untergeordneten Standard – herauszunehmen, muss sich allerdings erst noch zeigen. Denn ISA 720 ist Teil eines größer...