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OLG Frankfurt 26.10.2017 1 U 20/16, NWB 5/2018 S. 238

Insolvenz | Zur sittenwidrigen Schädigung der Bundesagentur für Arbeit durch Fortführung einer insolventen GmbH

Macht die Bundesagentur für Arbeit (BA) einen Schadensersatzanspruch wegen einer sittenwidrigen Schädigung (§ 826 BGB) auf Ersatz des von ihr geleisteten Insolvenzgelds wegen verspäteter Insolvenzantragstellung durch den GmbH-Geschäftsführer auch im Fall von Neueinstellungen nach (Kenntnis der) Insolvenzreife geltend, muss sie darlegen und ggf. beweisen, dass die rechtzeitige Antragstellung dazu geführt hätte, dass tatsächlich kein bzw. in nur geringerem Umfang Insolvenzgeld hätte gezahlt werden müssen. Die Darlegungs- und Beweislast gilt auch für die Behauptung, die Arbeitsverhältnisse seien zu diesem Zeitpunkt in deliktisch vorwerfbarer Weise allein zu dem Zweck geschlossen worden, um Ansprüche gegenüber der BA zu begründen.

Anmerkung:

Nach st. Rspr. [i]Zur Vermeidung der Haftung in der Insolvenz Werner, NWB 51/2017 S. 39...