Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einordnung des Handels mit Vorratsgesellschaften
Die wiederholte Gründung und Veräußerung von sog. Vorratsgesellschaften – hier: Gründung und Veräußerung von insgesamt 40 GmbHs – überschreitet die Grenzen der privaten Vermögensverwaltung (Bezug: § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2, § 17 Abs. 1, Abs. 3, § 18 Abs. 1 EStG; § 14 Satz 3 AO).
Von 2005 bis 2014 gründete eine selbständige Steuerberaterin jeweils als Alleingesellschafterin mehrere GmbHs. Die GmbH verfügten über keinen Geschäftsbetrieb und bis auf das von der Steuerberaterin eingezahlte Stammkapital über kein Betriebsvermögen. Die Frau veräußerte die von ihr gegründeten GmbHs jeweils schnellstmöglich über eine gegen Zahlung einer Provision eingeschaltete Vermittlerin weiter. In den Jahren 2005 bis 2014 veräußerte die Steuerberaterin so insgesamt 40 GmbHs. Im Streitjahr 2014 gründete sie f...