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Eindeutigkeit von Pensionszusagen, Überversorgung
(1) Die Anforderungen an die Pensionszusage in § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG (Schriftlichkeit und Eindeutigkeit) betreffen nicht lediglich die ursprüngliche Zusage, sondern auch deren spätere Änderung. (2) Die Überversorgungsgrundsätze kommen bei endgehaltsabhängigen Versorgungszusagen nicht zur Anwendung (Bezug: § 6a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Satz 4 EStG 2002; § 8 Abs. 1 KStG 2002).
Eine Pensionsrückstellung darf in der Bilanz einer Kapitalgesellschaft – neben weiteren Voraussetzungen – nur gebildet werden, wenn und soweit die Pensionszusage schriftlich erteilt ist und sie eindeutige Angaben zu Art, Form, Voraussetzungen und Höhe der in Aussicht gestellten künftigen Leistungen enthält (§ 8 Abs. 1 KStG i. V. mit § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG in der im Streitjahr 2003 geltenden Fassung – EStG 2002). Der Zweck dieser formalen Voraussetzung der Rückstellu...BStBl 2002 I S. 4