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Auf Augenhöhe mit dem Betriebsprüfer - Schätzungsmethoden
infoCenter/Grundlagen
v. Wedelstädt, Betriebsprüfung, infoCenter
Beyer, Sozialversicherungsrechtliche Betriebsprüfung, infoCenter
Beyer, Außenprüfung: Ein Leitfaden, Grundlagen
Zeitschriften
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Haas, Auf Augenhöhe mit dem Betriebsprüfer - Zeitreihenvergleich, NWB-BB 11/2017 S. 328;
Haas, Auf Augenhöhe mit dem Betriebsprüfer - Chi-Quadrat-Test und Newcomb-Benford-Gesetz, NWB-BB 12/2017 S. 378;
Haas, Auf Augenhöhe mit dem Betriebsprüfer - Geldverkehrsrechnung, NWB-BB 1/2018 S. 22;
Haas, Auf Augenhöhe mit dem Betriebsprüfer - Kalkulation, NWB-BB 2/2018 S. 59;
Haas, Auf Augenhöhe mit dem Betriebsprüfer - Zusammenfassung und rechtliche Durchsetzung, NWB-BB 3/2018 S. 89;
Nöcker, Quantile in der BFH-Rechtsprechung - Eine erste Analyse der beiden BFH-Beschlüsse X B 16/17 und IV B 4/17 zur sog. Quantilsschätzung, NWB 40/2017 S. 3050;
Scholz, Überlegungen des BFH zu Schätzmethoden - Die Quantilsschätzung nach dem BFH-Beschluss vom 12.7.2017, ;
Steinberg, Fokus: Schätzungen im Steuerrecht, NWB-BB 4/2017 S. 102.
Bücher/Kommentare
Bp-Kartei: Schätzung (Vollschätzung/Teilschätzung), NWB DokID: NWB AAAAF-05160
A. Einleitung
1Für die Verprobung, Kalkulation und Plausibilisierung im Rahmen einer Betriebsprüfung stehen dem Prüfer unterschiedliche Methoden zur Verfügung. Dieser Beitrag „Auf Augenhöhe mit dem Betriebsprüfer“ stellt diese Methoden anschaulich vor. Sie erhalten das notwendige Know-how, die Anwendung der Methoden und deren Ergebnisse „im Sinne Ihres Mandanten“ mit dem Prüfer zu diskutieren – und Ihrem Mandanten durch die Identifikation von häufigen Fehlerquellen (zu) hohe Steuernachzahlungen zu ersparen.
B. Zeitreihenvergleich
I. Hintergrund
2Die Finanzbehörden führen regelmäßig Prüfungen durch, um die wahrheitsgemäße Abgabe der Steuererklärungen zu überprüfen. Diese Prüfung splittet sich üblicherweise in zwei eng miteinander verbundene Bereiche auf – die formelle und die materielle Ordnungsmäßigkeit:
Während bei der formellen Ordnungsmäßigkeit die Einhaltung von Formvorschriften, welche vor Kurzem durch die neu herausgegebenen GoBD konkretisiert wurden und sicherlich zumindest teilweise fragwürdig erscheinen, kontrolliert werden,
dient die materielle Ordnungsmäßigkeit der Überprüfung, ob die angegebenen Gewinne realistisch sind.
Die beiden Bereiche sind deswegen eng miteinander verknüpft, da die formelle Ordnungsmäßigkeit i. d. R. das Einfallstor ist, um im Bereich der materiellen Seite weniger aufwendig kalkulieren zu müssen.
3Die Buchführung hat den Anschein der Richtigkeit nach § 158 AO, es sei denn, die formelle Ordnungsmäßigkeit der §§ 140-148 AO wird widerlegt. Sollten die Formalitäten erfüllt sein, ist die Widerlegung der Ordnungsmäßigkeit anhand der materiellen Punkte ebenfalls möglich. Da hier jedoch keine grundsätzliche Schätzungsbefugnis besteht, müssen die Feststellungen mit hoher Sicherheit das richtige Ergebnis darstellen, während bei einer Schätzung die ihr innewohnenden Ungenauigkeiten hingenommen werden müssen und je nach Mitwirkung des Steuerpflichtigen auch zu dessen Lasten ausgelegt werden können.
Vgl. zur Schätzungsbefugnis der Finanzbehörde sowie zu den einzelnen Formvorschriften der GoBD die Beiträge von Steinberg im „Fokus Beraterrecht“ in den Ausgaben NWB-BB 4/2017 ff.:
Schätzungen im Steuerrecht NWB DAAAG-40965,
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten NWB UAAAG-43265,
Allgemeine Anforderungen NWB VAAAG-45197,
Belegwesen NWB RAAAG-48123,
Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle NWB AAAAG-50955,
Internes Kontrollsystem, Datensicherheit NWB QAAAG-54651.
4Als Instrumente der Verprobung, Kalkulation und Plausibilisierung dienen der Zeitreihenvergleich, mathematisch-statistische Methoden in Form des Chi-Quadrat-Tests und des Benford-Gesetzes, die Nachkalkulation der Verkaufsware sowie die Geldverkehrsrechnung. Die in diesem Beitrag dargestellten Instrumente können überwiegend auf beiden Ebenen eingesetzt werden, wobei die vorgenannte Präzision beachtet werden muss. Der folgende Teil B beschäftigt sich mit dem Zeitreihenvergleich.
II. Funktionsweise des Zeitreihenvergleichs
1. Innerer Betriebsvergleich bei bargeldintensiven Betrieben
5Der Zeitreihenvergleich ist eine Unterart des inneren Betriebsvergleichs. Nach der Rechtsprechung ist der innere Betriebsvergleich die genaueste Berechnungsmethode, da hier ein- und dasselbe Unternehmen verglichen werden. Damit kommen die zwangsweise zu anderen Unternehmen der gleichen Branche bestehenden Unterschiede nicht vor, wie es bei einem äußeren Betriebsvergleich, z. B. der Richtsatzverprobung, der Fall wäre. Dennoch sind äußere Rahmenbedingungen zu beachten, denn der Zeitreihenvergleich kann nur angewendet werden, wenn die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind.
Die aktuelle Richtsatzsammlung können Sie unter „Richtsätze – Sammlungen ab 1996“ NWB LAAAB-14382 abrufen.
Der Zeitreihenvergleich wird vor allem bei bargeldintensiven Betrieben eingesetzt, worunter insbesondere Gaststätten und Einzelhandel fallen. Vom Grundgedanken her folgt er dem Prinzip, dass über eine untersuchte Periode der Rohgewinnaufschlag konstant bleiben soll. Hierfür werden die Ein- und Verkäufe in dieser Zeit gegenübergestellt.