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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 29 | Handwerkerleistungen: Musterverfahren beim BFH zum Abzug von Erschließungsbeiträgen

Wenn die Kommunen Straßen sanieren, wird es für die Anlieger oft teuer. Ob die Erschließungsbeiträge wenigstens bei der Steuer abgesetzt werden können, muss der BFH in einem vom Bund der Steuerzahler unterstützten Musterverfahren klären. Das FG Berlin-Brandenburg hat die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG in erster Instanz mit dem Argument abgelehnt, dass kein räumlicher Zusammenhang zum Haushalt bestehe.

In unserer November-Ausgabe 2017 hatten wir Sie über einen Musterprozess vor dem FG Berlin-Brandenburg informiert. Zu der für die Praxis sehr bedeutsamen Frage: Kann die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen beansprucht werden, wenn Erschließungsbeiträge für den Straßenausbau gezahlt werden?

Leider haben die Richter aus Cottbus es in erster Instanz abgelehnt, den Steuerbonus nach § 35a EStG zu gewähren. Die gute Nachricht lautet aber: Das vor dem FG unterlegene Ehepaar hat nicht klein beigegeben, sondern mit Unterstützung des Bundes der Steuerzahler Revision eingelegt.

Das eröffnet – wie Sie wissen – die Möglichkeit, gleichgelagerte Fälle durch einen Einspruch offen zu halten. Beantragen Sie das Ruhen des Verfahrens und verweisen Sie dabei auf das Az. VI R 50/17. Das Finanza...