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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 02-05 | Steuerbonus: Aktuelle Rechtsprechung zu haushaltsnahen Dienst- und Handwerkerleistungen

Wir informieren Sie über die neuesten Urteile zur Steuerermäßigung nach § 35a EStG und gehen dabei auf folgende Aspekte ein: Betreuung eines Haustiers als haushaltsnahe Leistung, widersprüchliche Entscheidungen zur Alarmüberwachung, Anspruch auf Bescheinigung des Vermieters, Abgrenzung von begünstigten Handwerkerleistungen und Neubaumaßnahmen, anhängiges Verfahren zu Erschließungsbeiträgen, Glasfaseranschlüsse, Kritik des Bundesrechnungshofs.

Zu einem absoluten Dauerbrenner haben sich die haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen entwickelt. Es vergeht quasi kein Monat, ohne ein interessantes neues Urteil. Wir haben für Sie zusammengestellt, welche neuen Entwicklungen Sie bei der Steuererklärung für 2017 kennen sollten. Wir beginnen mit haushaltsnahen Dienstleistungen.

Wird ein Dienstleister damit beauftragt, ein Haustier zu betreuen, sind die Aufwendungen auch dann als haushaltsnahe Leistungen begünstigt, wenn die Betreuung außerhalb des Haushalts erfolgt. – Diese Entscheidung des Hessischen Finanzgerichts hatte für große Freude gesorgt – vor allem bei Hundebesitzern, die einen Dogsitter mit dem Gassigehen beauftragen. Die Leistung steht nach ...