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NWB Nr. 1 vom Seite 17

Elektronisch authentifizierte Übermittlung der Steuererklärungen für Unternehmen

[i] SenFin Berlin, Pressemitteilung Nr. 17-031 vom 21.12.2017 Für die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen und Gewinnermittlungen gelten ab dem neue Regeln für Unternehmen. Die Änderungen basieren auf der Umsetzung des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. Die Umsatzsteuerjahres- und Gewerbesteuererklärung, Erklärung zur Zerlegung der Gewerbesteuer, Anlage EÜR und die Anlage § 34a EStG für den Veranlagungszeitraum 2017 können somit nur noch elektronisch authentifiziert beim Finanzamt abgegeben werden. Der zusätzliche Versand der Steuererklärung in Papierform an das Finanzamt entfällt.

[i]Deutschländer, NWB 50/2017 S. 3836Die Anlage EÜR und ggf. die Anlagen AVEÜR oder AVSE sind künftig verpflichtend zu verwenden, vollständig und detailliert auszufüllen und elektronisch authentifiziert an das Finanzamt zu übermitteln. Eine Zusammenfassung von Beträgen ist nur in den Bereichen zugelassen, in denen keine detaillierte Eingabemöglichkeit vorhanden ist.

[i]NWB 40/2017 S. 3049Damit die Steuererklärung elektronisch authentifiziert abgegeben werden kann, wird ein von ELSTER unterstütztes Zertifikat benötigt. Dieses Zertifikat ist durch Registrierung be...