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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 08 | Private Veräußerungsgeschäfte: Steuerfreier Verkauf von Ferienwohnungen

Ein Gebäude wird auch dann zu eigenen Wohnzwecken genutzt, wenn es der Steuerpflichtige nur zeitweilig bewohnt, sofern es ihm in der übrigen Zeit als Wohnung zur Verfügung steht. Unter die Ausnahmeregelung des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG fallen deshalb auch Zweitwohnungen, nicht zur Vermietung bestimmte Ferienwohnungen und Wohnungen, die im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung genutzt werden.

Bei einem Verkauf einer privaten Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung ist kein Veräußerungsgewinn zu besteuern, wenn die Wohnung oder das Haus selbst genutzt wurden. Diese Ausnahme hat der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil weit ausgelegt. Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken kann auch bei einer Zweit- oder Ferienwohnung vorliegen. Das höchste deutsche Steuergericht hat damit ein umstrittenes Urteil des FG Köln kassiert, über das wir Sie im Mai letzten Jahres informiert hatten.

Von der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft sind nach § 23 EStG Immobilien ausgenommen, die im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden. Bei einer Veräußerung kurz nach dem Kauf genügt es, wenn die Immobilie während der gesamten Zeit ausschließlich zu eigenen W...