Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 30 Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen

Gerhard Kraft (Februar 2019)

A. Vorbemerkung - Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung der Vorschrift

I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgegenstand
Gerhard Kraft

1Die inhaltliche Bedeutung der Vorschrift liegt einerseits in bestimmten Klarstellungen, andererseits in der Verhinderung von Doppelbefreiungen sowie in der Erweiterung der Ansässigkeitsregelung und in der Einengung des persönlichen Anwendungsbereichs unter bestimmten Voraussetzungen. Demgemäß stellt Art. 30 Abs. 1 DBA USA das Verhältnis der Vorschriften des DBA USA zu den auf Diplomaten und Konsularbeamte anwendbaren völkerrechtlichen Regelungen klar. Art. 30 Abs. 2 DBA USA stellt ab auf die Vermeidung doppelter Steuerbefreiung. Art. 30 Abs. 3 DBA USA lässt sich als besondere Ansässigkeitsregel interpretieren. Diese bestimmt für Diplomaten und Konsularbeamte unter bestimmten Voraussetzungen den Entsendestaat als Ansässigkeitsstaat, um für diese Personengruppe die Anwendbarkeit des DBA USA sicherzustellen. Art. 30 Abs. 4 DBA USA schließt die Anwendung des DBA USA auf internationale Organisationen, ihre Bediensteten sowie die Mitglieder diplomatischer und konsularischer Vertretungen dritter Staaten aus.

2(Einstweilen frei)

II. Abweichungen vom OECD-MA

3Art. 30 Abs. 1 DBA USA entspricht weitgehend Art. 28 OECD-MA, ohne dass damit eine inhaltliche Abweichung verbunden wäre. Die Abs. 2 bis 4 des Art. 30 DBA USA enthal...