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DBA-Kommentar
Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2025

Print-ISBN: 978-3-482-47861-1

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Dokumentvorschau
Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 15 Nichtselbständige Arbeit

Jan-Hendrik Hillers, Prof. Dr. Sven-Eric Bärsch (Dezember 2025)

Erläuterungen

A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt

1Der Art. 15 DBA Türkei regelt die Zuweisung des Besteuerungsrechts für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit. Im Grundfall weist Art. 15 Abs. 1 Satz 1 DBA Türkei das Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsstaat der die Einkünfte beziehenden Person (d. h. des Arbeitnehmers) zu. Davon abweichend erfolgt für in dem anderen Staat ausgeübte Arbeit durch Art. 15 Abs. 1 Satz 2 DBA Türkei eine Zuweisung zum Tätigkeitsstaat gemäß dem Arbeitsortprinzip. Art. 15 Abs. 2 DBA Türkei enthält eine Rückausnahme vom Arbeitsortprinzip in bestimmten Fällen, beispielsweise bei Unterschreiten der 183-Tage-Frist. In diesen Fällen erhält wiederum der Wohnsitzstaat das ausschließliche Besteuerungsrecht für die Einkünfte aus unselbständiger Arbeit. Im Übrigen enthält Art. 15 Abs. 3 DBA Türkei eine Sonderrege­lung für Vergütungen aus an Bord eines im internationalen Verkehr betriebenen Schiffs oder Luftfahrzeugs ausgeübter unselbständiger Arbeit.

2Einstweilen frei

II. Abweichungen vom OECD-MA und VHG-DBA

3Die Einkünfte aus unselbständiger Arbeit sind in Art. 15 OECD-MA geregelt. Art. 15 Abs. 1 DBA Türkei stimmt grundsätzlich mit Art. 15 Abs. 1 OECD-MA überein. Eine Abweichung besteht jedoch hinsichtlich der Vorbehalte gegenüber weiterer Verteilungsnormen. Das OECD-MA sieht Vorbehalte gegenüber Art. 16 (Aufsichtsrats- ...