Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 6 Steuerliche Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen

Prof. Adrian Cloer (Januar 2022)

Erläuterungen

A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Allgemeines

1Der enge Sachzusammenhang zwischen Einkünfteerzielung und der Belegenheit der Immobilie rechtfertigt das Besteuerungsrecht des Belegenheitsstaates. Sachlich erfasst Art. 6 Abs. 1 DBA Tschechien Einkünfte aus der laufenden Bewirtschaftung der Immobilie im grenzüberschreitenden Kontext zwischen beiden Vertragsstaaten. Einkünfte aus Drittstaatenimmobilien sowie aus in dem jeweiligen Ansässigkeitstaat belegenen Immobilien werden nicht erfasst. Ebenso wenig Veräußerungsvorgänge, die ihrerseits unter Art 13 Abs. 1 DBA Tschechien fallen. Die Ermittlung der Höhe der Einkünfte ist ebenfalls nicht in Art. 6 Abs. 1 geregelt. Dies obliegt dem jeweils innerstaatlichen Recht.

2Für die Frage des Begriffsverständnisses wird primär auf das Recht des Belegenheitsstaates abgestellt (Art. 6 Abs. 2 Satz 1), welches abkommensrechtlich autonom flankiert wird (Art. 6 Abs. 2 Satz 2). Abs. 3 umschreibt den Nutzungsbegriff und Abs. 4 regelt das Verhältnis zu Unternehmensgewinnen (Art. 7).

3–4Einstweilen frei

II. Vergleich zum OECD-MA

5Das Abkommen weist geringfügige sprachliche, aber keine inhaltlichen Änderungen zum OECD-MA 2017 auf. Die Nichtnennung des Klammerzusatzes in Abs. ...